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sie blieben aber zurük, als man den Rükzug der :Franzosen Vernehmen hatte. j
Den ersten May 1637 wurde zuerst der kaiserliche ;und hernach auch der französische Gesandte, in r
Anwesenheit einer zahlreichen Menge Volkes, vor ;
der Tagleistung verhört. In einem besondern Aus- zschuß der eidgenößischen Staatsräthc suchte man die 5beyden auswärtigen Bottsthafter zu Beobachtung ^
der alten burgundischen Neutralität zu bereden, s
Lange blieben alle Bemühungen fruchtlos. Endlich (
erklärte sich der französische Bottschafter, daß sein zKönig zu Gunsten der Kantone zur Neutralität der 1IV. Waldstädte, wie auch Constanz, Zell und jBreaenz eben nicht ungeneigt sey, jedoch unter fol- sgenden Dcdingnissen: s
1. Gemeldte Plätze sollen von den kaiserlichen Be- g
satzungen völlig geräumt werden. y
2. Hingegen soll man in dieselben eidgcnößische gBesatzungen legen. b
z. Sollen sich dieft Plätze gegen die Eidgenossen Z
zu unverbrüchlicher Beobachtung der Neutralität eid-
lich verpflichten. e
4. Soll diese Neutralität dem König von den Eid- 2
genossen garantirt werden. b
5. In Bctref der Lisicre oder des Strich Landes, y
längst den Waldstädten, könne er gar keine Erklä- brung geben, bevor die angezogenen Punkten erör- gkert seyn werden. 0
Der kaiserliche Bottschafter hingegen beharrte (
darauf, daß die erwähnten Plätze zur Hälfte mit fkaiserlichen Truppen besetzt bleiben sollten. Hier- s
über zerschlug sich das ganze Neutralitätowerk. s
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