Band 
[Zweyter Theil.]
Seite
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§4 —-—

sie blieben aber zurük, als man den Rükzug der :Franzosen Vernehmen hatte. j

Den ersten May 1637 wurde zuerst der kaiserliche ;und hernach auch der französische Gesandte, in r

Anwesenheit einer zahlreichen Menge Volkes, vor ;

der Tagleistung verhört. In einem besondern Aus- zschuß der eidgenößischen Staatsräthc suchte man die 5beyden auswärtigen Bottsthafter zu Beobachtung ^

der alten burgundischen Neutralität zu bereden, s

Lange blieben alle Bemühungen fruchtlos. Endlich (

erklärte sich der französische Bottschafter, daß sein zKönig zu Gunsten der Kantone zur Neutralität der 1IV. Waldstädte, wie auch Constanz, Zell und jBreaenz eben nicht ungeneigt sey, jedoch unter fol- sgenden Dcdingnissen: s

1. Gemeldte Plätze sollen von den kaiserlichen Be- g

satzungen völlig geräumt werden. y

2. Hingegen soll man in dieselben eidgcnößische gBesatzungen legen. b

z. Sollen sich dieft Plätze gegen die Eidgenossen Z

zu unverbrüchlicher Beobachtung der Neutralität eid-

lich verpflichten. e

4. Soll diese Neutralität dem König von den Eid- 2

genossen garantirt werden. b

5. In Bctref der Lisicre oder des Strich Landes, y

längst den Waldstädten, könne er gar keine Erklä- brung geben, bevor die angezogenen Punkten erör- gkert seyn werden. 0

Der kaiserliche Bottschafter hingegen beharrte (

darauf, daß die erwähnten Plätze zur Hälfte mit fkaiserlichen Truppen besetzt bleiben sollten. Hier- s

über zerschlug sich das ganze Neutralitätowerk. s

Den