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gemacht; man warf ihnen vor, daß sie im Jahr 1681.dem Bischof von Como die weltliche Gerichtsbar.kett über die Spittalgüter zu Monasterio im Velt-lin, unter dem Siegel gemeiner III. pündten ver-kauft hätten, ohne hievon den Gemeinden eigent-liche Nachricht zu geben! Hierüber erschien ein Gut-achten von drey pündtnerschen Rechisgelehrtenund eine Gegenschrift von der juristischen Facultätzu pavia. Dieses Federkrieges ungeachtet, fuhrder Bischof von Como fort, die Veltliner-Beam-ten in Ausübung ihrer Gerichtsbarkeiten zu hindernund sie mit dem Bann zu bedräuen. Hiezu kam nochbaß bey Untersuchung der pündtnerschen Staats-rechnungen ein beträchtliches Deficit bemerkt wurde.Auf dem zu Davos gehaltenen Bundestag im Jahrr68z. bezeigten die Abgeordnete verschiedener Ge-meinden grossen Unwillen und ruhten nicht, bis ih-nen die besiegelte Briefe, welche man dem Bischofvon Como ausgehändigt hatte, wieder zurükge-bracht worden. — Auf Genehmigung der Gemein-den ward hierauf der Schluß abgefaßt: daß gegendie Räuber des gemeinen Gutes, wer sie auch im-mer seyn möchten, von den Gemeinden selbst, alsdem höchsten Gewalt, ein unpartheyisches Gerichtsollte niedergesetzt werden, ohne daß die Beysitzerdesselben weder von fremden Fürsten und Herren ab-hängen, noch mit den Angeklagten in Verwandtschaftstehn; unter eidlicher Verpflichtung sollen sie aufder einen Seite die Schuldlosen schützen, auf der an-dern Seite ohne Schonung die Fehlbaren verdam-men; auch soll man bey der Untersuchung jeden ge-waltsamen Unfug vermeiden und ganz in der Stille