Iy6 ----
liessen die Rantone sich keineswegs tauschen; über ^ Ddieses weit aussehende Geschäft hielten sie besondere tiTagleiflüngcn; Zürich unkerrebcte sich zu Elgau mit dGlarus, Schafbaufen, Appenzell, ?ibbt und l>Stadt St- Gallen; in Euzern rakhschlagelen die dKantone Ur^, Schweiz, umerwaiden und Zug; sian einem dritten Ort unterrcdcten sich Bern und dFrepbrrrg. Aüsiit'g erkennte man, daß die seitlan- dgem her zu Basel eingerissene Mißbrauche bey der uBesetzung der Aemter, bey der Verwaltung des ger eimeinen Gutes und bey der Ausübung der Justiz bden Bürgern begründte Ursache zu Blagen gcge- dben haben, daß sie aber in dem Vortrug dieser Kla, ngen und bey der Auswahl der Verbesserungsmittcldurch Privakleidcnschaften auf gesetzlose Abwege Ahingerissen worden. Dieses Gutachten übergab man gden hohen Obrigkeiten jedes Ortes; damit aber das siFeuer der Zwcytracht nicht weiter um sich fressen bUnd wohl gar auch über andere Kantone seine Flam- gmca ausbreiten möchte, so drang man allseitig auf Lschleunigste Vorkehr. Auf das Schreiben der das- ulerschen Bürgerschaft antwortete Zürich: Nach ge< Hnauer Prüfung könne man keineswegs finden, daß dzwischen der Obrigkeit und den Bürgern in Basel jekerne Zerwürfniß statt habe; zur Beylegung alles aZwists aber wisse man kein heilsameres Mittel als beine gemeineidgenößische Vermittlung; bey ferne- «rer, hartnackigten Verweigerung derselben könne fman nicht voraussehn, was für Maasregeln als- idenn die Danlone zur Hand nehmen werden. — !
Don diesem Schreiben ward auch dem grossen Nach lIn Bastl eine Kopie mitgetheilt. Unterm 16 May