Band 
[Zweyter Theil.]
Seite
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verschiedene Schreiben von den schwäbischen Für-sten, mit der Erincrung: bey genauerer Untersu-chung werde man Heintzeln weniger strafwürdig fin-den. Auf dieses hin ließ Zürich eine gemcineydge-nößische Tagleistnng aller Xlll Kankone und zuge-wandten Orte zusammenberuftn. Vor derselben er-schienen den 12 Febr. 1694 die Abgeordnete desBischofs zu Ronstanz. Mündlich wiederholtenund unterstützten diese die schriftlichen Vorstellungendes schwäbischen Krayses, nämlich daß es noch un-gewiß sey, ob die Plünderung des Marktschisscs auchwürklich auf cydgenößischem Gebiete geschehn; ge-setzt auch , so haben sich die nachjagende» Rheinthasler durch Gegengewalt und durch Betretung desReichsbodcns zu Wasserburg mehr als hinlänglicheGenugthuung verschaft. Wenn der Arrest des Ge-traydes zum voraus aufgelößt und dasselbe verkauftworden, so sey es einzig aus Besorgniß der Vcrder-bung geschehn u. s. w.

Im Namen der gemeineydgenößischm Taglei-stung ward hierauf an die Schwäbischen Ständegeschrieben, nicht nur daß den Kantonen wegen Ver-leger Hoheit, und ihren Unterthanen wegen erlidt-nen Schadens möchte Genugthuung geschehn, sondernzugleich auch der schwäbische Jmpost von zweenRcichsthalcru auf jeden Sack Gekraydes, das nachder Schweiz geht, abgeschaft werden. Bey längerausbleibenden Genugthuung dräuten die Eidgenoftje», ihre Sicherheit und Ehre mit Gewalt zu be-haupten.

Unterm 22 Jun. 1694 anerboten sich die aus-schreibenden Fürsten des schwäbischen Rraysts z»