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behauptete, daß dieses Testament durch ein spate-res vom Jahr 1671 ungült g geworden. Als Schwe»ster bediente sie sich des Rechtes der nächsten Sipp-schuft, mit Verdenken , daß das Fürstenthum nichtPatrimonial sey, folglich durch kein Testament zumNachtheil der nächsten Blutfreunde entfremdet wer-den tonne. Während dieses Streikes schifte manvon L»ern aus den Landvogt Friedrich Willadingnach Neueuburg. Zu gleicher Zeit langten daselbst/ im Namen der mit Neucnburg verbundenen Städte,Lern, Lucern, Freydurg und Solothurn, schrift-liche Erinnerungen an, daß man allseitig in Ruheden Auospruch der Lcrndesstände erwarte. Ge-dachte» vier Städte» ließen beyde Partheyen, derHerzog von Conti so wol als die Herzogin von Ne<mours, ihre Ansprüche schriftlich erklären. Schonhatte sich die Herzogin auf die Reise begeben; anden Gränzen wurde sie von sechs Gliedern des Staats-rathes, von zwanzig Chatelains, Maires und Amt-leuten , von vier Gliedern des kleinen und vier Glie-dern des grossen Rathes der Stadt Neuenburg, wieauch von den Bürgermeistern von Valendis bey demSchloß Joux feyerlich empfangen.
Bevor wir weiter schreiten, müssen wir einen Begriffgeben von den dreyfachen Eandesstandc» der Herr-schaft Neumdurg. Der Adclestand wird durchvier Edelleute vorgestellt; gemeiniglich sind es dievier älteste Staatsräthe. Die Gklftsherrn vertre-ten seit der Zeit der Glaubcnsverbesserung vier Cha-telains. Den dritten Stand macht das Volk aus,welches durch die vier Ministralen der Stadt Reucn-öurg vorgestellt wird. An diese Landessiände er-