Band 
[Zweyter Theil.]
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gehn die Apellationeii von den niedern Gerichtsbän-ken. Lediglich bey ihnen sieht die Entscheidung derStreitigkeiten wegen der Erbfolge der Herrschaft;gewöhnlich werden sie von dem Gubernator zusam-mcnberufen, und bey diesem stehet der Vorsitz. Dieß-mal ward es änderst gehalten. Den 8 März 1694wurden die Landsstande in den grossen Saal desSchlosses zusammen berufen; den Vorsitz hatte Lud,wig G"y, Decan des Staatsrathcs und Mairc vonRochcfort; mit dem Zepter saß er oben an der Ta-fel; zu seiner Rechten die Herzogin von Nemours;zu seiner Linken der Ritter von Angouleme, als Ab-gesandter des Ormzen von Conti; unten an derHerzogin von Nemours der Baron von Geinmingmim Namen des Markgrafen von Laden Durlach,welcher ebenfalls Anspruch auf die Erbfolge machte;der Kanzler Brun an der Seite des Ritters von An-goulcme; etwas seitwärts von der Tafel liessen dieGesandte der eydgenößischen, mit Neuenburg ver-bündeten Rantone sich nieder; die Sachwalter stan-den , jeder an dem Rücken seiner Parthey; die dreyLandesstande fassen untenher auf Banken, hinterdenselben der Landesadel, die fürstlichen Beamte,der Stadtrath, die Abgeordnete von Valendis, dieRichter und Vorgesetzte des Landes. Einige Bür-ger von Freyburg und Solothurn behaupteten, alsBeamte und Vasallen der Herrschaft Neuenburg,öen Bcysitz; bey Verweigerung desselben protestirtenso wol die Gesandte von Freyburg und Solothurnals auch der Venner der Stadt Neuenburg gegenalles, was dieses Orts würde verhandelt werdenund traten ab. Der Kanzler Brun legte eine Ge§