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genvrotestaklon ein, indem er ausführlich bewiest,daß der Beysitz bey den Landesständcn niemand an-dern? als eingebohrnen, achten Landeskindern zuste-he. Nach verlesener Vollmacht erklärte sich hieraufder Ritter von Angouleme, im Namen des Prin-zen von Conti, gegen die Rechtmäßigem dieserVersammlung, und zwar einerseits, weil nicht (wiesonst gewöhnlich) der Gubernator selbst den Vor-sitz führe, anderseits aber, weil dergrössere Theil auspartheyischen Richtern bestehe; damit trat auch erab. Der Kanzler und Nenner von Neuenburg wieauch der Sachwalter der Herzogin von Nemourslegten eine Gegenprotestation ein. Wörtlich warddurch den Spruch der Landesstände die Erbfolgeder Herzogin zugekennt. In einer förmlichen Schriftbehielt sich der Baron von Gemmingen das Rechtund die Ansprüche des Hauses von Baden - Dur-lach vor. Nichts desto weniger empfi.mg die Herzo-gin von Nemours den Zepter und die ganze Hand-lung endigte sich unter dem Geläute aller Glockenund unter der Losbrcnnung des groben Geschützesmit durchgängigem freudigem Zujauchzen des Volkes.Nicht ohne schriftliche Protestation, die aber nichteinmal vorgelesen wurde, übergab der Gubernatord'Affry das Siegel und die Schlüssel der Schatzkam-mer dem Kanzler. Die Gubernatorstelle erhielt hierausHerr von Skästs Montet. Den 14. März wurdedie Herzogin durch eine Gesandtschaft von Bern,wie auch einige Zeit hernach durch Gesandte vonFreyburg und Golorhurn feyerlich beglückwünscht.
Der Prinz von Conti verfolgte die Herzoginvon Nemours vor dem Parlament zu Paris und
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