im Jahr i6yy sprach das Parlament zu Gunstendes Prinzen. *) Weder die Herzogin noch die Neusburger glaubte» sich zur Annahm dieses Spruchesverpflichtet. Wenn indeß die Neuburgische Graats-gesetze dem Prinzen entgegen waren, so hatte er Hinsgegen auf seiner Seite die Uebermacht Frankreichs.Die Berner schikten Truppen nach Neuenburg;hierüber beschwerte sich der Röntg. Unterm 8Febr. 1699 schrieb der französische Bottschaster andie hetveuschen Bundsgenossen von Neuenburg:Se. Majestät habe zwischen dem Prinzen von Con-ti und der Herzogin von Nemours die Neutralitätbeobachten wollen, durch die Waffenergreifung derBerner aber sehe auch sie sich genöthigt, Truppenan die Gränzen zu schicken. Hierüber bot der Kan-ton Bern seine Miliz auf und bat die übrigen Ran-tone, sich auf den Nothfall zum Zuzug fertig zu hal-ten. Von bevden Theilen wurden bald hernach bisTruppen zurückberufen und ohne fremde Einmischungsetzten der Prinz von Conti und die Herzogin vonNemours ihren Prozeß fort. Einen neuen Witwersber bekamen sie an dem Röntg ttt England, derals Erbe des Hauses von Chalon Anspruch machteauf die Verlassenschaft des Hauses von Longueville.Da er indeß das Fürstenthum Neuenburg in demFrieden von Ryswick hatte einschließen lassen, so wollteer die Herzogin von Nemours, die seit dem Jahr1694 im Besitz war, in diesem Besitze nicht beun-ruhigen. Er begnügte sich, den Gebrauch seinerAnsprüche auf ihren Hinscheid zuverschieben. Zu
) S, Larrey. Pom. Vl,