Band 
[Zweyter Theil.]
Seite
244
JPEG-Download
 

244 ———-

des Prinzen von Conti die Gränzen mit Truppenbesetzen. In Lern aber hatte man den Ausspruchgebilligt und schon zum voraus den König von Preus-sen als Fürsien von Neucnburg beglückwünscht.Rraft des Surgrechtes also mußten die Serner dasNeuenburgische Wahlrecht beschützen; nicht nur tha-ten sie bey dem.französischen Botschafter in So-lothurn die erforderlichen Vorstellungen, sondernsie schiften auch einige tausend Mann unter dem Ge-neral Tscharncr an die burgundischcn Gränzen. End-lich verglich sich Frankreich in so weit, daß derRönig von Preussen bis auf künftigen Frieden indem Besitz von Ncuenburg bleiben soll. Durch denFrieden ward er hernach in ungestörtem Besitze be-stätigt. *)

In der glücklichsten Verfassung befinden sich seit-her die Neuenburger. Nur vorübergehend warendie Unruhen, welche in der zwoten Hälfte diesesJahrhunderts die Abänderung in dem Finanzwe-sen veranlaseke. Seit dem Jahr 1748 hatte der Kö«nig auch in Neuenburg die Verpachtung eingeführt.Man stellte ihm vor, daß er dabey noch wenigerals bey der Regte gewinne: allein er blieb bey derVerpachtung. Ends des Jahres 1766 bat das Volk,daß, wenn auch nicht die Regie, doch wenigstensder wieder möchte hergestellt werden. Dieserllbbris bestand in einer jährlichen Schätzung desWäizens und Hafers nach dem laufenden Preise aus

*) S. Preußisches Neuenbura und dessen Gerechtsame, ab>gefasser durch Pe?er von Hvhenhard (eigentlich Ludewig.)Tcutschenthal 1708- 8 vr.