Band 
[Zweyter Theil.]
Seite
249
JPEG-Download
 

249

Zu viel redeten diese von der Gefahr, dieProzeßun-tersnchung sogleich jezt anzufangen.

Nunmehr überliessen der Magistrat und derStaatsrath alles der Regierung. In solchen Falle»hat diese allein Kraft. Luzern und Frcyburg ant-worteten, lczterer Kanton freundschaftlich, Solo-thuru überall nicht. Den 2. May beklagte sich derStadtmagistrat bey Bern und bey dem GeneralLentulus, aber fruchtlos, über die unfreundlicheAufnahme seiner Abgeordneten.

Den 7. May. Man verhörte Angeber und Zeugen.Von jedem der- IV. Bantone begehrte DerschauIZO Mann zur Besatzung bis zu Ende des Prozeßes.Zur Berathschlagung hierüber schiften die III. Kan-tone ihre Gesandte nach Bern. Den 12 May be-richteten alle lV Kantone ihren Entschluß, 6ooMann, als Freunde und Bundesgenossen, zur Be-schützung der öffentlichen Ruhe, nach Neuenburg z»legen, jedoch unter der strengsten Kriegszucht undohne geringsten Nachtheil für die Freyheiten undRechte der Stadt. Der Magistrat berief die Bür-gerschaft aufdas Rathhaus und empfahl unter schwe-ren Dränungen die gute Aufnahme der Besatzung.Die beyden Häuser des Spitals wurden den Sol-daten zum Quartier angewiesen. Die gewohnteStadtwache hob man auf und auf den Tag der An-kunft der Truppen ward jedermann alles Waffen-tragen verboten. Indeß kamen weder Qnartiermei-ster nach Fouriers, mit denen man sich berathschla-gen konnte.

Den 18 May langte der General Lentulus mitdem Etat. major zu Anet an. Der Rath bat sich