Band 
[Zweyter Theil.]
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252
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„ König fordert Genugthuung. Der Magistrat soll„ die Mörder herbeischaffen, oder man greift auf» ihn selber. „

Auf Verlangen der eydgenößischen Gesandten so«derte der Magistrat die ganze Bürgerschaft auf, ihrFeuergewehr aufs Rathhaus zubringen. Einige wonige Personen von Rang mußten sich schriftlich ver,pflichten, solches nicht zu mißbrauchen. Die Bürsgcr thaten gegen die einguartirtcii Soldaten mehrals gefordert war; sie gaben ilmen Wein, Gemüse,Oel, Eßig , auch wurden häufige Lustpartheyen undGastmale gegeben.

Unterm 2i. May gab der Staatsrath folgendeErklärung: — Wenn S. Majestät den Gkadtrathin Verdacht habe, so soll der Maire neutrale Mchter aus der Justiz St. Blaise kommen lassen. Inihrer Gegenwart könne man alsdenn weiter fortschrentcn. — Dessen ungeachtet wendete man sich an dieIV. Ministerialen, wenn es um Leibesarrestirungzu thun war. Mit frohem Muthe ließ gleichwol derStadtmagistrat sein Betragen vor Richtern unter,suchen, welche man von langer Zeit her der Büngerschaft ungünstig glaubte. Der Staatsrath ver-kündigte ein Edickt, vermög dessen alle Entwichenebey Strafe der Confiscation ihrer Güter, inner14 Tagen wieder zurückkehren sollten. Die IV Ministe,rialcn fügten hinzu: daß die Zurückkehrende bey ihrenProzeßen keine andern als ganz juridische Prozedurenzuerwarten haben. Diesen Zusatz strich der Staats,rath weg — Durch ein anderes Mandat schon vorn18 May hatte Derschau, nebst allfahiiger Straflosig«k.it, dem Entdecker der Unruhstifter roo N. Louis!

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