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d'ors anbrüten lassen. Diese Mandate blieben ohneWirkung. — Derschau und MicheU begehrten vonden lV Rantonen: i°. Die Freyheit, nach Beliebenjeden Verdächtigen gefangen zunehmen. 2». Nam-mentlich auch solche, zu deren Arrcstirung die IVMinisterialen allenfalls nicht einwilligen wollten.Z". Die Freyheit, sich der Güter der Flüchtlingezu bemächtigen. Ueberhaupt forderten sie, die Trup-pen sollten ihnen zu Gebote stehn. Hierüber wurdendie Nantone unter sich selbst uneinig. Der Banne-ret Osterwalb, den sie hierüber zu Rath zogen, be-wies in einem eignen Memorial die Gültigkeit unddas alte Herkommen des Gesetzes kurbe^s corpu8 indiesem Lande. Derschau wollte die Truppen, alsvom König besoldet, selbst mustern. Drey von denKantonen schlugen es ihm ab, und der Komman-dant musterte sie in seiner Abwesenheit. Da dieseGesinnungen ruchtbar wurden, kamen viele Ee»flüchtete zurück.
Einige hundert bccydigte Zeugen hatten nichts ge-gen die IV Ministralcn aussagen können: sie wur-den also wieder eingesetzt und die Richter von Sk.Blasse bekamen den Abscheid. Auf Ansuchen verur»theilten die Ministerialen verschiedene Personen zumArreste. Den 31 May bezahlten sie, in Kraft desBernerschcn Spruches, dem von Derschau 354964Lbr. 13. S. Unkosten.
Den 6 Junius ließ dieser an die Pächter (kermlers)den Befehl ergehn: baß sie den loten vor demStaatsrathe den Eyd leisten sollten. Sie beriefensich aber auf seine eigene Erklärung vom 22 Christ-Monat 1766, daß sie so lang keinen Vertrag eingehen