Band 
[Zweyter Theil.]
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sollten/ bis die Streitigkeit wegen der Pachtung ge-endigt und überall die Ruhe im Lande hergestelltseyn würde. Hierauf bekamen sie Aufschub.

Den 72 Iunius übergab Derschau den IV Mini-sterialen und den Häuptern der Bürgerschaft dasRescripr des Hofes auf ihr Schreiben vom 28 No-vember. Der König erklärte ihre 16 Klagpunktenfür ganz unbegründet und rebellisch. — Nach demBernerschcn Spruch vom 5. Christm. 1767 konntedie Stadt keinen Theil an den allgemeinen Volks-versammlungen nehmen. Landeron, l-audry undValengin beschlossen also / ihre Gemeinden zusam-menzuberufen/ so wol um den eydgenößifchen Ge-sandten ein Compliment zu machen - als auch demVolk das königliche Reskript vorzulesen. Den 27Iunius verbot der Vice-Gouverneur diese Zusam-menkunft als unnöthig. Den 14 Julius kamen dieHäupter abcrmahls zusammen. In ihrem Namenübergab der Banneret Ostenvald jedem der IV evd-gcnößifcheii Gesandten besonders eine Kopey so-wol des Memorials über diese Sache - als des Be-richtes an den Vice - Gouverneur und seiner Antwort.Auf Lentnlus Gegenvorstellungen, liessen die Ge-sandten den lll Volksstänben durch .Osterwaldendie Unmöglichkeit erklären, sich in solchen Detail zuverwikcln und fernere Schriften anzunehmen.

Die zehn Geächteten entwischten. Nur zween,«in Dachdecker und ein Schiffer wurden gefangen.Sechs Wochen befand sich die eydgenößische Besa-tzung in der Stadt, und noch war wenig geschehn.Uebcraü suchte man Zeugen gegen den Magistrat undseine Grenadiers: ihre Aussagen aber stimmten nicht

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