Band 
[Zweyter Theil.]
Seite
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te wurde gleichfalls in die Unkosten verfallt und desLandes verwiesen. Der dritte, ohne Kosten, auf10 Jahre bannifiert. Der vierte in Effigie gerädertund zu Bezahlung der Unkosten verurthcilt. Derfünfte und sechste, ausser den Unkosten, für 20 oder25 Jahre verwiesen. Der siebente und achte in Effi-ge gehangen. Die übrigen für mehr oder wenigerJahre verwiesen. Den 16 Julius wurden obigeSentenzen in Effigie vollzogen.

Derschau hatte für sich von den Rantonen Trup-pen begehrt. Der Hof wollte sie nicht zahlen. ZurGenugthuung forderte der Hof von der Stadt:1. Sollten ihre Bürger keine Waffen mehr tragen.2 Alle Unkosten bezahlen, z. Ihr Magistrat aufdem Schloß um Vergebung bitten. 4 Die Grena-diers abgeschaft werden. 5. Gaudoks Wittwe undFamilie Schadloshaltung bekommen. Diese Arti-kel sandte man in die Rantoue. Die Regierungbegehrte hierüber derselben Urtheil und Gewährlei-stung. Luzem wollte, daß man mit der Genug,thuung des Hofes zugleich die Wiederherstellung dergesetzlichen Verfassung und den Abzug der Besatzungbetreibe: endlich aber vereinigten sich alle IV Kan-tone, zuerst die Genugthuung zu berichtigen. Hier-über hielt man eine Tagleistung zu Murren. Manwarf die Vorfrage auf: Ob eine vorläufige Erklä-rung der Neuenburger nothwendig sey, daß sie sichdem Spruch der Tagieistung unterziehen wollen, oderob man ohne solche Erklärung zum Spruch schrei-ten könne? Beru behauptete das lcztere. Luzertlund F-evburg riethen der Stadt zu fteywilliger Un-terwerfung , weil aisdcnn die Besatzung abziehn

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