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wurde. Die Stadt unterzog sich. Den 6 Augustwurde von der Tagleistung der Abzug der Besatzungauf den roten festgesetzt. Die Genugthuung desBerlinerhofes ward dahin gemäßigt: r°. Die bis-herige Entwaffnung der Neuenburger soll nur nochwenige Zeit fortdauren. 2». sollen die Grenadiersabgeschaft werden: 3°. soll der Magistrat nach ei-nem vorgeschriebenen Formular um Vergebung bit-ten. 4. soll er an die Unkosten 2789 N. Louisd'orsnebst 3000 Livr. an Gaudots Hinkerlaßne bezahlen.In Feit von acht Tagen sollte die Summe bezahltseyn. Zu dem Ende hin machte Freyburg derStadt ein Darlehn von zooo Louisd'ors, auf 3 perLern zuverzinsen.
Nunmehr giengen von einem Tag zu dem anderndiese Artikel in Erfüllung. Die Kantone Freyburgund Lucern trugen ihre Unkosten selbst und wollte»keine Schadloshaltung. Solothurn nahm nur denSold der Truppen an. Bern wurde allein dasKorps von 1500 Mann zu Anet u. s. w. nicht be-zahlt. Endlich wurde auch die Anklage und Schan-de der IV. Ministerialen aus dem Manual desStaatsrathes ausgetilgt und die Beweggründe hie-zu an dem Rande bezeichnet.
Noch bestimmte die Tagleistuntz zu Murten,daß der neue Gouverneur sogleich nach seiner An-kunft zu Neuenburg sich mit der Stadt «nd demLande über ihre Beschwerden in Unterhandlungeneinlassen und bey entstehender Mißhelligkeit die Bari»tone als Vermittler anrufen sollte.
Den i. Sept. wurde Lentulus zu Neuenburg in-siallirt. Er setzte den Staatsrath oder die Landes-
(U. Theil.) R