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regierung wieder ein in die Rechte, von deren Aus-Übung ihn der König zur Zeit der Unruhen ausge-schlössen hatte. Den Zten reisete der Gouverneur!nach vallengin, um das Zutrauen des Volks zu^gewinnen. Den igten übergiebt er dem Staatsracheinen Friedensentwurf. Der Staatsrath verord-nete fünf Glieder zur Untersuchung desselben.
Im Jahr 1760 hatten die Bürger von Vallengindie Einwohner von Chaux de Fond aus der Zahlihrer Mitbürger ausgeschlossen. Der Gouverneurdrang auf ihre Wiederaufnahme. Die Bürger vonVallengin bewiesen ihm ihr unabhängiges Recht zurAnnahme ober zum Abschlag, und der Gouverneurerklärte sich, daß er ihre Rechte nicht angreifenwollte.
Schon im Jahr 1707 hätte man auf Unkosten desHofes einen Nodex der bürgerlichen und der pri-vatrechte versprochen: Nunmehr erklärte sich Len-tulus, daß sein königlicher Rath, de Liavre deBrenles, ein Edelmann aus den Pays de Vaudvon sehr grossen Einsichten, einen solchen Codex aufBefehl des Königs verfertigen werde. Die Freudehierüber war allgemein.
Den 14. Oktober billigte der Sraatsrath denFriedensentwurf. Die Vorsteher der vier Bürger-schaften, die vier Ministerialen von Neuenburg, dieandern von Landeron, Boudry und Valengin wur-den auf das Schloß berufen. Jeder bekam eine Kospey des Entwurfes. Der Gouverneur erklärte, dießwäre sein letztes Wort. Da er bald nach Berlin zu-rückreise , so gebe er den Bürgerschaften nur 8 TageBedenkzeit. Die Repräsentanten erklärten diesen