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Zeitraum für zu kurz. Zu erst ward er bis auf den4. und hernach bis auf den 14. Nov. verlängert.Den 13 Ort. versammelte sich die General-Bür-gerschaft. Das vorläuftige Gutachten der Rathewurde gebilligt und eine Romittee verordnet, überdie Artikel zu sitzen , welche die Rechte der Stadtbetrafen. Der Schluß derselben soll nicht den Fa-milienhäuptcrn allein, sondern der allgemeinenVersammlung vorgelegt werden. Ueber die andernallgemeinen Artikel mag der Rath mit den Depustirten der übrigen III Gemeinden in Unterhandlun-gen treten. Der Maire erklärte die unbedingteNothwendigkeit, alle diese Artikel ohne Einschrän-kung anzunehmen. Die wenigen anwesenden Glie-der des Staatsrathes äusserten sich, daß sie denFriedensentwurf nicht an sich selbst gebilligt, son«dcrn nur gut gefunden hätten, daß er den Bürger-schaften möchte vorgelegt werden. Nachdem hier»auf die Romittee niedergesetzt und in Berathschla-gung getreten war, so bestimmte man auf den 8Nov. die allgemeine Versammlung. Es wurdenalle Korpora und Gemeinden eingeladen, nur dieGeistlichkeit nicht. Diese verbat sich alle und jedeTheilnchmung an den Geschäften.
Den 8 Nov. war also wieder die erste National«Versammlung. Alle Gemeinden, ausser Epagnier,schiften ihre Abgeordnete. Man verlas die Erneue-rung der Aßociationsacte. Hierauf erwählte maneine neue Romittee, welche den Uten in einerZwoten Nationalversammlung ihr Gutachten vor.legen sollte. Den 13. sollte dieses Gutachten denGemeinden selbst vorgelegt und endlich den 14 in