Band 
[Zweyter Theil.]
Seite
260
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«iner dritten Nationalversammlung zum Schluß zgeeilt werden. -

In der zwoten Nationalversammlung vvm i r No. >vember gab man die Nachricht, daß Lentulus noch Ieinen Tag Aufschub gestatte. Ziemlich deutlich aufi Iferte er die Begierde nach einer Unterredung mitden Deputierten, um ihnen über die einen und an. ^dern Puncten Erläuterung zu geben. Man beschloß, zdiese Unterredung zu begehren. Die Deputirte soll- !ten aber nur hören, nichts beschliessen. In der Un. >

terredung auf dem Schloß, den ir Nov. erwog >

man die drey ersten Artikel des Friedenscntwurfes. !Bey dem ersten derselben, welcher die Einrichtung 1des Finanzwesens betraf, machten die Deputirte !nur wenig Einschränkungen, und der Gouverneur <wendete dagegen nichts ein. Der Zweyte Artickel :betrift ein neues Tribunal über die allfahligcn Mal. !versationen der Beamten des Königs. Den Depu- 'tirten mißfiel dieser Artikel, allein der Gouverneurwollte ihn nicht verändern. Der dritte Artikel han-delt von dem Recht des Volkes, sich unabhängigzuversammeln. Der Gouverneur gieng alles ein.

Ein andrer Artickel betraf die Gefangennehmungwegen verbrechen. Die Deputirte behaupteten diealten Freyheiten, welchen der Entwurf gerade ent-gegen war.

Indeß beschlossen die Häupter von Neuenburgauf den i 4 ten eine neue Bürgerverfammlung. DieKommittee sollte ein vorläuftiges Gutachten abfassen,und nachher solltens die Bürger unterschreiben. DerMaire überreichte ein Mandat des Gouverneurs,Worinn der Druck anonymer Schriften untersagt,