Band 
[Zweyter Theil.]
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Den Geistlichen gab der Hof die Versicherung,ihre Beschwerden zu heben: sie hielten sich dahernicht zu den übrigen vier Ständen, ungeachtet derAßociationsacte und ungeachtet des Beystands, densie so oft und erst noch im Jahr 1762 der Nationzudanken hatten.

I.XV.

Frieden zu Rißwyck.

Im Jahr 1697.

Als nach dem achtjährigen', blutigen Krieg zwischenden Wirten und Frankreich, auf schwedische Ver-mittlung, der Weg zum Frieden angebahnt wurde,so warf man auf der reformirten Tagleistung imNovember 1696 die Frag auf: Ob man nicht zurBeförderung des eydgenößischen Interesse, beson-ders der protestantischen Kantone, einen Gesand-ten auf die Friedenshandlung zu Rißwyck abschi-ken sollte ? Bey der nachherigen Zusammenkunft un-term 27 Ienner 1697 wurde diese Abschickung einesGesandten von dem Ranton Zürich aus folgendenGründen nußrathen: zum voraus sey man von derEinschließung sämmtlicher Kantone und zugewand-ter Orte in den bevorstehenden Frieden versichert;deßwegen bedürft es also keiner besondern Gesandt-schaft. In Zeit von einem Jahrhundert seyn dieEydgenossen in verschiedene, europäische Friedens-