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' sten Sonntags ein neuer Tumult ausbrechen möch-te ; sie entschlossen sich also zur Reise nach Roschach.Daselbst ließ sich der Abbt durch seinen Erbmar,schall, den Baron im Thurm, bitterlich über dasgewaltsame Betragen der St. Galler beschwehren.Die Gesandte von Zürich behaupteten, daß zurBeylegung des Mißverständnisses kein Mittel übrigbleibe als das gütliche oder rechtliche Urtheil ei-nes unpartheyischen Richters. Für einmal abersey es um einen Verglich zu thun, wie es inzwi-schen bis zur Ausfüllung des Spruches bey denProzeßionen gehalten seyn solle. Dem Abbt stelltensie vor: Wenn die alten Verkommnisse änderst,als wie es die Stadt thut, erklärt werden könnten,so würden nicht nur der eine oder der andere, son-dern alle Priester die Kreutze aufgerichtet empor ge-tragen haben; ferner gaben sie zubedenken, daßdurchgängig in zweifelhaften Sachen die Auslegung zuGunsten des Landesherr« geschehe, daß man alsobis zur Erörterung des Streites der Stadt St.Gallen aufeignem Grund und Boden nichts vorschrei-ben könnte. Wegen des erlidtenen Unfugs endlichsey man dem Kloster um so viel weniger Genugthu-ung schuldig, da er einerseits so groß nicht gewe-sen, als man ihn habe vermahlen wollen, ander-seits aber, aller wiederholten Warnungen ungeach-tet, die Bürger dazu gereiht worden. Fruchtlosblieben alle Vorstellungen uud »«verrichteter Sachenbegaben sich die Gesandte von Roschach nach St.Gallen zurück. Tags drauf, als an dem Sonntag,wo man von den Gotteshausleuten eine gewaltsameAbholung der Kreutze und Fahnen besorgte, blieben