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Im Namen der Stadt St. Gallen und ihrerGesandten antwortete Dr. Högger: Ungeachtet allerWarnung und alles angebotenen Vorbehaltes,seyn die Klosterleute auf dem Emportragen der Kreu-ze beharret; wenigstens für einmal hätten sie nach,geben sollen, indem doch durchgängig bey zweyderutigcn Ausdrücken die Auslegung zu Gunsten des Lan-desherrn geschehe. Die Waffenergreifung sey theilsauf Befehl der Obrigkeit geschehn, indem allemalbey solchen Festen die Wachen verdoppelt werden,theils aber aus Mißverstaudniß, panischem Schreck-ten u. s. w.
In der Gegenrede stellte der Sachwalter desAbdts vor: die St. Galler hätten auf die Dächerdes Klosters geschossen; sie hätten gegen unbewehrtePersonen, im Kirchengewand, mit Rosenkränzen,auf dem Weg zum Hciligthum, die Waffen ergriffen;vermög ihres Lundes mit den Vl Rantonen dür-fen sie sich gleichwol nicht die geringsten gewalt-samen Schritte erlauben, so bald die Gcgcnpartheysich auf rechtlichen Ausfpruch berufe.
Der Sachwalter der Stadt erwiederte: Bey dementstandenen Tumult müsse man wohl unterscheiden,was auf Befehl der Obrigkeit und was aus unbän-diger Hitze einzelner Bürger geschehn; die Obrigkeithabe sich nur auf Vertheidigung allein eingeschränkt;die Gotteshausleute haben von dem Hönggerbergauf St. Mangcn Kirche geschossen; bey St. Fidcnsey auf einen Bürger der Stadt eine Muskete losge-brennt worden u. s. w.
Nach angehörter Klag und Verantwortung be-schlossen die Gesandte der IV Schirmorte, daß