Band 
[Zweyter Theil.]
Seite
276
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man in der Unterhandlung nicht weiter fortschreitensolle, bis vorher von beyden Partheyen die Waffenniedergelegt worden. Die Abgeordnete der Stadtbezeigten sich willig, jedoch daß die Gegcnpartheyzu gleicher Zeit sich entwaffne und kein Theil vonneuem zum Gewehr greiffe, sondern der ganze Han-del entweder gütlich oder rechtlich beseitiget werde.Die Abgeordnete des Abbts wollten sich hiezu nurunter folgenden Bedingnissen einverstehn: Woferndie Entwafnung nicht zum Nachtheil der verlangtenGenugthuung gereiche; wofern sie in der Stadt 24Stunden früher geschehe; wofern die Kreutze undFahnen eben so aus der Abbtey weggetragen wer-den , wie man sie hineintrug u. s. w. Allzu nach-theilig und gefährlich schienen diese Bedingnisse denStadtabgeordneten; hierüber hollten sie nähere In-struktionen bey Hause und kamen den 17 Mai-Abends auf Roschach zurück; daselbst stellten sievor, was für Unfug die Aebbtische Wachen verübt,wie sie den Bürgern das Heu weggeraubt, die Wie-sen abgemäht, die Zäune ausgerissen, das Geräthaus den Häusern entwendet, die Wasserkanäle ver-stopft, die Boten arrestirt und die Briefe eröfnet,das Holz in ihren Waldungen gefällt u. s. w. Ueberdiese und andere Beschwerden drangen sie auf Ge-nugthuung ; zugleich erklärten sie sich, daß sie sichnicht änderst zur Entwaffnung einverstehn werden,es sey denn, daß sie von beyden Seiten zu gleicherZeit und auf gleiche Weise geschehe. Bey Verwer-fung dieser Erklärung sahn sich die Stadtabgeordne-te genöthigt, abermal nach St. Gallen zu reisen undvon da brachten sie folgenden, endlichen Entschluß