Band 
[Zweyter Theil.]
Seite
277
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mit: So weit seyn sie entfernt/ dem Abbt Genug»thuung zu geben / daß sie vielmehr glauben, von ihmGenugthuung fordern zu dürfen. Zu der Entwaftnung willigen sie nicht änderst ein / als wenn sievon beyden Partheyen zugleich geschehe. Die Kreutzewollen sie zurücktragen lassen/ von vier Priesternaber sollen sie auf den Armen liegend / und nur vondrey Priestern aufgerichtet gehalten werden. Allesdieses ohne Gefahr und Nachtheil der gegenseitigenRechte.

In der Versammlung unterm iy May äussertensich die Pfalzräthe des Abbts, daß der Fürst un-möglich von der Genugthuung abstehen könne; dieArt der Kreutztragung lassen sie sich gefallen; wegender Entwaffnung aber hoffen sie / daß selbige in derStadt zuerst geschehn werde.

Nach eingeholten / nähern Erklärungen / giettgendlich der Schluß der Vermittler einhellig dahin:des folgenden Morgens um 6 Uhr soll die Stadt denAnfang machen mit Schleifung ihrer hie und da auf-gerichteter Verthaydigungswerker/ alsdenn aber sollungesäumt auch der Abbt dem gleichen Beyspiele fol»gen und gegenseitig alles in den vorigen Stand ge»sezt werden. Hierauf dankte einer von den vierSchirmörtischen Gesandten / in Gegenwart eines vonjeder Parthey verordneten Commissars/ zuerst denTruppen der Stadt, und hernach den Truppen desAbbts ab.

Nunmehr schritt man zu der Hauptsache. Gegenden Anspruch auf völlig ungehinderte Prozeßionenstellten die Abgeordnete der Stadt vor: Im JahrI53o sey das Kloster käuflich an die Stadt gebrachk