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den Beyspiel sollte man also die Stadt St. Gallen ziirGenugthuung verdammen. Da die Stadt sich hieznauf keinerlei) Weise gütlich einverstehn wollte, soverreiftten die Vermittler fruchtlos. Auf der balddarauf erfolgten gemeineydgcnößischen Jahrrechnungverlangte die Gesandtschaft des Abbts eine endlicheEntscheidung von Seite sämmtlicher Xlll. Ranto»ne und zugewandter Bundesgenossen. DiesenGang des Geschäftes glaubte man der hergebrachteneydgenößifchen Uebung entgegen und man fand esunschiklich, einen schon grossentheils beygelegtenHandel den bisherigen Vermittlern aus den Händenzu reisten. Durch Briefwechsel zwischen den IVSchirm-orten und beyden Partheyen suchte man hierauf ei-nen gütlichen Verglich zu befördern. Auch der franzö-sische Bottschafter redete eifrig zum Frieden. DasJahr gicng hin, ohne daß der Handel beygelegtwurde.
Aus Verbitterung gab anfangs des Jahrs 1698-er Abbt von St. Gallen eine Erkanntniß, daßaus seinem ganzen Gebiete kein Holz mehr solltenach der Stadt geführt werden, auch nicht einmalaus den eigentlichen Waldungen der Bürger. Ge-gen dieses Verfahren beschwerte sich die Stadt, in-dem es gerade zu den Vertragen und dem Herkotn^men so wohl als aller eydgenößischek Uebung entge-gen lauste. Um die Aussöhnung zu befördern, wur-de die Stadt bald von einzeln, bald von mehrernKantonen, so wohl schriftlich als auf verschiedenenTagleistungen, zu einigem Nachgeben ermähnet.Sie erklärte sich aber gegen die IV Schirmorte,daß sie, wofern man ihr keine Hofnung zu anstäw-