Band 
[Zweyter Theil.]
Seite
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digem, gütlichen Verglich mache/ lieber geradezudas unpartheyische Recht anrufen werde. Nachvieler Müh gelang es endlich der Vermittlung dieserIV Gchirmorte beyde Partheyen zur Annahme fol.genden Vorschlags zubewegen: Von jeder Seite sollman die criidtenen Beleydigungen für immer undewig vergessen. Ueber einige Neuerungen/ welchedas Kloster in Absicht auf das Zollwesen, und denTranflt eingcführt hatte, mögen der Abbt und dieStadt sich unter sich selber vergleichen; auf Empfeh-lung der IV Gchirmorte und zur Beförderung alterEintracht wird der Abbt sich gegen die Stadt geneigtfinden lassen. Erst im September 1698 kam die Ansssöhnung völlig zu Stande. Auf dringendes Anhal-ten der Stadt St. Gallen machten die IV Schirmsorte ein neues Verglichsinstrument; in demselbendurfte zwar des Roschachifchen Abscheibs nicht go,dacht werden; nichts desto weniger wurden die dasrinn festgesetzte Puncte von Wort zu Wort auch indas neue Instrument eingerückt. Die Stadt St.Gallen gab um der allgemeinen Ruhe willen nochso weit nach, daß sie dem Abbten an die Unkostendes Prozcßes würklich zsoo Gulden bezahlte. Beygrösserer Aufklärung und Toleranz denkt man nichtphne Befremden an dergleichen Scenen zurück»