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L.XVII.
Streit zwischen der Stadt Zürich und demAM zu Petershausen.
Im Jahr 1696. 1K98.
Aermög des Schirmbriefes vom Jahr 1434 istdie Stadt Stein am Rhein zur Huldigung ge,gen die Züricher verpflichtet. Seit dem Jahr l66zunterblieb diese Huldigung. Im Jahr 1696 wardsie erneuert. Bey dieser Gelegenheit entstand einStreit zwischen den Zürcherschen Gesandten unddem Abbt zu Petershausen. Zur Beleuchtung des-selben müssen wir zurücksteigen in das Zeitalter derGlaubensverbesserung. Bey Einführung dieser Glatt-Lensverbesserung im Jahr 152Z machten die Zürichereinen Vertrag mit dem Abbt des Klosters St. Ge-orgen zu Stein; da man bemerkte, daß es deinAbbten mit diesem Vertrag kein rechter Ernst war,so ward er im Kloster bewachet. Bey nächtlicherWeile entwischt er mit den Kleinodien und UrlMden der Abbtey. Hierauf sequcstrirten die Züricherdas Kloster. Nach dem Hinscheid des flüchtigenAbbts bemächtigte sich der römische Rönig derGteinerschen Nlostergefalle in der LandgrafschaftNellenburg, unter dem Verwand, daß sie als Ver-mächtnisse seiner Voreltern an sein Haus zurückfallen.Im Jahr 1543 warf sich der probst zu Rltngen-zell zum Abbt des Rlosters zu Stein auf und ihmübergab die Regierung zu Jnsprugg die Steiner-schen Rlostergefälle auf Gcsterreichischem Boden.