Band 
[Zweyter Theil.]
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eingeschränkt waren, so ergicng nichts desto wenigerein würklicher Ausspruch, folgenden Jnnhalts:Kraft des Westphälischen Friedens, verschiedenerkayserlicher Befehle, besonders auch des Nürnberg,schen Praliminar-Rezeßes soll der Prälat zu Pe-tershausen in dem vom Jahr 1624 gehabten Be-sitz vel gunli seiner Rechte» und Gefalle zu Ramftnvöllig wieder eingesetzt und ihm die seit den leztemsechs Jahren sequcstrirte Gelder zurückgestellt wer-den. Diesem Spruch wiedersezte sich Zürich. ImJahr 16Z6 bahnte der Erzherzog Rar! Ferdinandeinen neuen Weg zu gütlichem Verglich an- Dader Verglich nicht zu Stande kam, so erneuertebey Antrctung der Pralatur der Abbt Franziskusin dem Jabr 1687 und 1690 die alten Ansprüche.Bey Anlaß der oben erwähnten Huldigung zu Steinward er also auf den y Herbstmonat 1696 zu per-sönlicher Unterredung mit dem Zürcherschen Ge-sandten nach Stein eingeladen. Bey dieser Zusam-menkunft that er folgenden Vortrag: Seit dem 1 .1642bis 1647 sehe sich die Abbtey pekershausen (oder,Wie er sie nennte, das Kloster Sanct Georgen zuStein) aller Zehnten und anderer Gefalle zu Ram-ien von den Zürcherw beraubt. Das Kloster St.Georgen sey anfänglich auf Hohen Twiel gestiftet,erst lange hernach in die Stadt Stein, »ach derReformation aber, beym Wegzug des Abbt Davidsund seiner Konventualen, nach Rakolfszcll und end-lich nach Pctershausen versezt worden. Solche Stif-tungen nun seyn keineswegs bloß lokal oder angewisse Mauren und Gebäude gebunden, sondernsie gehören einem Collegium, sonst würde Hohen