LY3
sey als die Befreiung des Im Thurm; an jenewäre wohl ohne diese wenig gedacht worden, derKayser werde seinen Entschluß nicht zurücknehmen;«»bedachtsam wäre es, ihn um einer einzeln Privat-person willen zum Zorne zu reißen u. s. w. Sowol derholländische Gesandte als die reformirten Bantonefiengen an, diese Vorstellungen zu hören, und dieSchaffhauser zur Lediglassung des Eberhard imThurmzu bereden. Unterm 20 May entschuldigten sich die,se leztern bey den erstern: durch die Lediglassung ei-ner solchen Person, welche die Religion und dieDiener derselben in ihrer eignen Stadt so schändlichbeschimpft hätte, würden sie nicht allein ihre wohl-hergebrachte Judicatur verkürzen, sondern auch denZorn des höchsten Regenten im Himmel auf sichherabziehn. Bey diesen gottseligen Aeusserungenaber erhielten sie unversehens von vertrauter Händedie Nachricht, daß alle Schaffhauserschcn Gefalleund Capitalien auf österreichischem Boden würklichmit Arrest belegt worden. Ungesäumt traten den14 Junius ihre Gesandte mit den Gesandten vonZürich in dem Städtgen Bülach zusammen. Ersterebeklagten sich über die erlidtene Beleidigung als übereine Verletzung des österreichischen Erbvereins;eine um so viel mehr auffallende Verletzung, da siezu einer Zeit geschah, da man eben thätlichen Bey«stand für die östreichischen waldstadte verlangte.Geftzt auch , fügten sie hinzu, daß wir uns zur Frey.lassung des Eberhard Im Thurm einverstehn wür-den, wer wird uns gegen seine Rachbegierde Sicher-heit geben? Werden nicht sogleich nach seiner Be-fteyung die Mitgenossen seiner Gerichtsherrlichkeit