Band 
[Zweyter Theil.]
Seite
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schillings um die hohen Gerichte in den Nellenburai-schen Dörfern unwiederruflich festgestellt und hierüberallbereits nach Jnsprugg geschrieben worden. InBetreff der Freylassung des Eberhard im Thurm,eines kaiserlichen Vasallen, werden die Schafhausftr, aus Ehrfurcht gegen den Kaiser, keine weitereSchwierigkeit machen. Den gleichen Bericht schicktedie Regierung zu Jnsprugg durch den Ncllenburgisschen Oberamkmann nach Schaffhausen. In dieserStadt ward sogleich den 15 März eine eydgenößi-sehe, reformirte Tagleistung gehalten. Die Tag-leistung schickte zween Abgeordnete an den kaiser-lichen Bottschafter, Baron de Neveu, mit Verdcu-ten, daß der noch immer fortwährende Waaren,Arrest geradezu gegen den Erbverein stosse, und daßdaher in der ganzen Eydgenoßschaft gefährliches Miß-vergnügen entstehe. Der Botschafter verbat sichalle weitere Einmischung, wofern nicht vorher dieFreylassung des Eberhard im Thurm bewilligetworden. Hiezu wollten sich die Schaffhauser, aufdringendes Zureden der Tagleistung, endlich cinver«stehn, jedoch nur unter dem Beding, daß man ih-nen, vor der Auslieferung, gegen seine Rachbegicr,de hinreichende Sicherheit verspreche. Auf der balddarauf im April! zusammcnberufencn, gemeineyd-genößischen Tagleistung in Baden, ersuchte manden Baron de Neveu, daß er bey der Freylassungdes im Thurm den Schafhausern zur Sicherstellunggegen seine Rachsucht, wie auch zur Aufhebung desArrests der Waaren, und bey unwiederrufiicher Nelslenburgischer Pfandlösung, vermög des Pfandbriefes,zu bestimmter Erläuterung über die Gerichtsbarkei-