Band 
[Zweyter Theil.]
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sie» nachteilig, sondern vielmehr noch immer dasbeste Mittel zur Abhebung aller Streitigkeiten zwi»sehen Schaffhausen und Nellenburg seyn werde. ImFall unwicderrufiicher Pfandlösung aber könnte vordieser Komittee über die in dem Verpfandungsbriefversprochene Absonderung der hohen und niedern Gerrichte das Mehrere gerathschlaget werden.

In Gegenwart eines Secretairs des kaiserlichenGesandten, übergab man dem Eberhard jm Thurmdie entworfne Urphed; geradezu widersezte er sichihrer Beschwörung. Hiezu kam noch, daß das Nelslenburgische Oberamt mit Vollstreckung des Waaren-Arrestes fortschritt. Dieß erweckte solche Verbitte-rung , baß man in Schafhausen das Volk nicht ohneMühe von Gegengewalt zurückhalten konnte. Aufder allgemeinen Tagleistung zu Solothurn, imMay 1698- schickte man in gemeinschaftlichem Na,mcn den Züricherschen Rathssecretair, Joh. Rod.Lavater, an den kaiserlichen Bottschafter, jedochfruchtlos. Zu gleicher Zeit erhielt der Schasshauseri,sehe Agent Oschwald an dem kaiserlichen Hof durchden Hofkanzler, Graf Bucelini, die Erklärung: Daßdie Schafhauscr, die schon über ein Jahr lang hinter-legten 20000 Gulden nun einmal beziehen sollen, in-dem man von kaiserlicher Seite sogleich die verpfän-deten Dörfer in Besitz nehmen und daselbst die Ge-richtsbarkeit ausüben werde. Die gleiche Erklärunglief unterm 7. Junius von dem Baron de Neveu,und unterm 21. Jun. 1693. von dem Kaiser selbstein. Die Schaffhauser sahn sich also zur Abholungdes Pfandschillings genöthigt. Zugleich wurde hier-auf der Waarenarrest aufgehoben und das von den