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verkauften Früchten erlöste Geld zurückgestellt. Beyimmer noch ausbleibender Freilassung des Eber-hard im Thurm, belegte man die Schafhauser-Waaren von neuem mit Verhaft. Die gemeiNepd-gcnößische Tagletstung beschwehrte sich hierüber zuJnsprugg, daß man sogleich ob executions anfangeund die in der Erbvereimgung fcstgesczte Rechts-form so Hanz beyseitsetze. Nichts desto wenigerhatten die gewaltsamen Schritte den Fortgang;ganz unvermuthet fiel auf Befehl der Nellenburgi-sehen Regierung der Vogt zu Riethcim mit 26 Be-waffneten in das Dorf Barzheiin; auf den blossenArgwohn eines daselbst versteckten Diebstals durch-suchten sie zwo Behausungen; fo weit gieng dasNellenburgische Oberamt, daß es sogar zu Dorf.lingen und Ramsen, und also in den GerichtMdes Cantons Zürich, die Arrestmandate gegendie Schasfhauser verkündigen, und den SchafftHäusern daselbst einiges Getraid wegnehmen ließ.
Unterm iz. Jenner 1699. äußerte fich die Ober-österreichische Regierung zu I'ssprugg gegen dieXIII. Nantone und zugewandten Orte, daß derWaarenarrcst nicht eher als bis nach der Freylassungdes Eberhard im Thurm werde aufgchcbt werden.Zugleich aber anerbot sie sich wegen der Absonde-rung der hohen und niedern Gerichten in den aus.gelösctcn Dörfern zu gütlicher Unterhandlung in In-sprugg. Mittlerweile verlangte in diesen Dörferndas Oberamt zu Stockach die Huldigung, welcheseit undenklichen Zeiten die Stadt Sck)asshauscn all-jährlich, ohne geringste Wiederrede, einzunehmengewohnt war. Es erfolgte eine Beleidigung über