doch mit Vorbehalt der Religionsfreyheit für diekatholischen Einwohner. Für Schaffhausen warein solcher Vorbehalt ganz neu und befremdend.Mit Beystimmung der reformirten Kantone ward erverworfen. Unverrichteter Sachen kehrte der Bür-germeister Holländer von Wien wieder nach Hause.Endlich nahmen die Schaffhauser den Pfandschil-ling von Oesterreich ab, und thaten Verzicht aufdie hohe Gerichtsbarkeit.
1.XIX.
Streit zwischen der Nellenburgischen Regie-rung und dem Kanton Zürich.
Im Iahr 16-,?. —1700.
Unterm 27. Junius 1699. ließ die österreichisch snellenburgische Regierung zu Stockach der Zürftcherschen Stadt Stein ansagen, daß sie in Zeitvon vier Wochen die sogenannten Rehzäune aufeignem Boden, kraft der allgemeinen Forstrechteund des hegauischen Vertrages, anstatt der dieß-maligen Höhe von zwölf Schuhen, bis auf dreyund einen halben Schuh herabsetzen solle. DieBürger zu Stein antworteten, daß die Zaune seitalten Zeiten gleich hoch seyn, daß sie sich übrigensauf eignem Grund und Boden nichts vorschreibenlassen. Wenige Tage darauf erschienen ganz unver-muthet bey 1L0 Mann, die einen Bezirk solcherZäune von mehr als 5;o Klaftern wegbrannten;zugleich bedräute man die Stadt Stein mit einer