Busse von tausend Reichsthalern, wofern sie dieZaune höher als die aufgesteckten Zeichen aufführenwürde; auch lud man einen Einwohner von Steinvor das Nellenburgische Gericht, weil er außerWaydmannischer Zeit ein Wildschwein geschossen,ungeachtet es auf Ramscr - Boden, in den eigen-thümlichen Wiidbahnen der Stadt Stein geschehenwar. Die Züricher, als Oberherren dieser Stadt,schrieben unter»« 16. August 1700. an das Oberamtzu Stockach, und beklagten sich über diese Verletzungdes Terrltorialrechtes sowol als des österreichi-schen Erbvereins. Anstatt willfähriger Antwort,erhielten sie unterm 27. Nov. von Stein aus dieNachricht, daß ein österreichischer Soldat, und zwarohne Ausweisung einiger Patente, den Paß nach derStadt gesperrt und auf Befragen sich in feinen Re-den verstrickt habe; hierauf hatte der Stadtbedientsvon Stein ihn zurückgcstossen, sey aber desrvegennach Stockach vorgeladen und die Stadt Stein selbstmit der wiederlösung der niedern Gerichte zuRamsen bedräut worden. Unterm 1. Decemb. 170c»forderte das Oberamt in allerhöchstem Namen desKaisers, die Auslieferung desjenigen, der durchAbtreibung des kaiserlichen Soldaten, dem Vorge-ben nach, das österreichische Territorialrecht, sowie es in dem Vertrag vom Jahr 1659. vorbehal-ten sey, so gröblich verlezt hätte. Bey ausbleiben-der Auslieferung erschien unterm 29. December 1700»von der Oberösterreichischen Regierung zu In-sprugg ein Schreiben, des Jnnhaltes: Weil dieStadt Stein vielfältig, sonderheitlich auch in Be,tref der Religionspuncte, den Vertrag vom I i§Z9-
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