Band 
[Zweyter Theil.]
Seite
308
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ZoS

reich Rustical. und Dominicalsteuren, juridische Be-nennungen , die bisher in diesen Gegenden unbe-kannt waren. Daher entstand eine lange Correspon-denz zwischen Zürich und der Regierung von Sto-kach. Von Zürich aus ward protestirt und an denWiener-Hof selbst geschrieben, aber ohne Antwortzu erhalten. Der Präsident von dem Nellenburgi-schen Landgericht, Herr von Jost, kam nun persön-lich auf Ramsen und schritt zur Vollziehung. ZurAbwendung derselben ward Ott von Zürich ausnach Ramsen gcsendt. Er richtete aber nichts aus.Hierauf ward er nach Wien selbst abgeschickt, je-doch mit sehr allgemeiner und unbestimmter Instruk-tion. Er sollte die Besteurung abheben, und nie-mand durfte diese Abhebung erwarten. Er sollte ei-nen gütlichen Verglich einleiten, und niemand haktediesen entworfen. Beynahe alles wurde der Zeit,den Umstanden, und Otteu selbst überlassen. InWien mußte.dieser ein ganzes Vierteljahr auf Ver-hör warten. Der Zwischenzeit bediente er sich, denHof, die Minister, den Gang der Geschäfte kennenzu lernen. Endlich wies man ihn an die böhmisch -österreichische Staatskanzley, »nd bey der Kaiserinselbst erhielt er gnädige Audienz. Er übergab einMemorial, und drey Monate bliebs unbeantwortet.Zulezt folgte in triumphirendem Ton eine Wieder-legung, die er aber in sechs Tagen ausführlich zu-rückgab. Damit hörte das Controversiren auf. Daer gleichwol wenig fortrückte, so begleitete er seinlezteres Memorial mit dem Vorschlag zu gütlichemVerglich. Der böhmische Obrist-Kanzler, Graf Cho-leck, wollte nichts von einem Verglich hören. Der