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daß deswegen gefährliche Dränungen ausgestosscnund auch bey ihren eigenen Unterthanen widerigeEindrücke erregt worden. Das Verbot des Ge-tratdkaufts bey den Häusern und auf den Born-boden , worüber man sich so unbillig beschwehrtc,daure seit mehr als zweyhundert Jahren nicht nurin Zürich, sondern auch in andern Kantonen undgemeineydgenößischen Dogteyen; auch habe diesesVerbot keine andere Absicht als die Begünstigungder öffentlichen Kornmarkte und die damit verbun-dene Erleichterung des Gctraidkaufs. Die Ver-tier und Luzerner entschuldigten gleichfalls durcheigne, dringende Noth die Verhinderung der Aus-fuhr; nichts desto weniger anerboten sich erstere zurAbtrettung von 3000 Mütten Getraides aus ihrenVorrathshausern, und zwar in laufendem Preise.Die democratische Nantone drangen auf durchgän-gige Befreyung des Kornhandels, widrigenfalls siezu Repressalien genöthigt seyn würden; sonderheit-lich auch beschwehrte sich Glarus, daß in Zürichdie Glarnerische Kornhändler, weil sie mehr Getraid,als ihnen obrigkeitlich bewilligt war, angekauft hät-ten, um Geld gebüßt worden seyn. Nach langerBerathschlagung fand man zur Abhebung der Kla-gen kein ander Mittel, als ernstliches Bemühenum Wiedereröfnung der auswärtigen Zufuhr.Hierüber trat man in Unterhandlung sowol mit demfranzösischen als mit dem kaiserlichen Lottschafter.Bey fortwährender Getraidspeerung von Seite desdeutschen Reiches, gerieth man auf den Einfall,für einige Zeit der deutschen Markte müßig zu gehen,rrnd sich wegen gehinderter Zufuhr durch gegenseitige
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