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Hinderung der Ausfuhr zu rächen. Von selbst aberfiel dieser Einfall, als sogleich nach der Tagleistungvon dem schwäbischen Krals der Kornhandel wiedererleichtert wurde.
Noch immer indeß währte der österreichische Zollsstreit. Unterm 20. Febr. 1700. erhielt man dieNachricht, daß mit der Zollerhebung von den eidsgenößischen Waaren würklich der Anfang gemachtwerde. Im April erkennte hierauf die reformirteTagleistung zu Arau, daß man mit den eidgenößisscheu Waaren, so viel immer möglich, die öftersreichischen Zollstädte ausweichen sollte. Auf dernachherigen, gemeincidgenößischen Jahrrechnungstellte man dem kaiserlichen Bottschafter die AufsHebung der Aollbcsrcyung als Verletzung des ErbsVereins und andrer Verträge, besonders auch desVertrags vom Jahr 1654. vor. Da der Bottschafterkein geneigtes Gehör gab, so entschloß man sich zueiner Gesandtschaft an den Raiser. An die Unskosten dieser Gesandtschaft sollten die Handelsplätzevon jedem hundert zum voraus dreißig bezahlen,die übrigen siebcnzig aber gleichförmig unter sämmtsliche Orte vertheilt werden.
Inzwischen wurden die Bedrückungen von SeiteOesterreichs je länger je grösser; es kam so weit,baß die Konstanzer- Soldaten auf eidgenößischemBoden zu patrouilliren begannen. Um so viel drinsgender schien also die schleunige Absendung einer Ge-sandtschaft , ungeachtet die Kantone Schweiz, Un«terwalden ntt dein Wald, Zug, RathoiischsGlarus und die Abbtey St Gallen hiezu keinessWegs einwilligen wollten- Wegen der Vertheiluttg(U. Theil.) B