Band 
[Zweyter Theil.]
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323
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I.XXIII.

Zollstreit mit Frankreich

Im Jahr 1700.

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.^ei» uralten Vertragen, dem Bunde vom Jahr i66zund wiederholten Befreyungspatenten entgegen, er«gieng wahrend des Krieges zwischen Frankreich undDeutschland im Jahr 1692. eine französische Er«kanntniß: i». Die deutsche Leinwand soll mit neuenZöllen belegt, 2°. alle solche Waare, und ausdrückelich auch die schweizerische, soll ausschließend nurdurch bestimmte Wege, nämlich zu Land durch Col«longis, zu Wasser durch Reuen geführt, Z°. dieschweizerische besonders mit Attestaten begleitet wer«den. Mit dem Frieden sollte die Aufhebung dieserBeschwerden erfolgen. Auch nach dem Frieden in-deß dielt man, unter dem Vorwand ermeldter Er«kanntniß vom Jahr 1692, Sl. Gallische Leinwandzu St. Jean de l'Osüe und Dortan an. Auf cid^genößtsche Einwendung ließ man sie nicht allein durch,sondern zugleich auch öffnete man die erstere vonden benennten Straffen durch eine neue Erkanntnißvom 26. August 1698. Die Attestate hingegen for-derte man weiter. Solche Einschränkungen erklär»rcn die Baritone als Verletzung der Vertrage undPatente von den Jahren 1516. 51. 71. 82. 94.1602.22. 53, wie auch der erhaltenen Freyheitsbriefe vonden Jahren 1552. 1652. 55. 36. 37- 38 42, und 46.Vcrmög derselben sollte der eidgenößische Handelvöllig frey seyn, und selbst die deutsche Maare, so-bald sie eidgenößisches Gut wird , keine Zölle be«