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ten die gewaltsamen Schritte der savoyischen Wachenicht auf. Unvcrrichteter Sache kehrten die Genfer-Gesand te nach Hause. Da von beyden Theilen diegegenseitige Ncckcrcycn fortdauerten, so schickte derHerzog im Octsber 1702. den Präsidenten de ke-scheraine auf eine neue Unterhandlung nach Genf.Nach eingenommenem Augenschein anerkannte de Le-scheraine das Territorialrecht der Gerifer in derso geheissmen Ecueüe d'Arve; er versprach Genug-thuung wegen der errichteten Hauskapetle des de laGrave, baldige Abrufung des Priesters zu Freie-res , als des ersten Urhebers der Händel zu Ney-dans, Veranstaltung einer eignen Komittee zur Bey-lee ung künftiger Streitigkeiten, die so gern an ver-möchten Orten entstehen , Wiederherstellung gänz-licher Handelöfreyheit nach dem Innhalt des Ver-trages von St. Julien. Mit Freuden hoben nunauch die Genfer die Zollerhöhungen gegen Savoyenauf, und nicht langer untersagten sie den Einwoh-nern zu St. Victor und Chapitre den Gebrauch desGcnferscheu Salzes.
I.XXV.
Handel zwischen Chur und den Gemeindendes GotteShausbnudes.
Im I»hr 17-0.
E>chon seit dem Jahr 1694. herrschte, wegen Be-setzung der Gtaatsämter, ein Streithandel zwi-schen der Stadt Chur, und den Gemeinden des