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Gottesbausbmides. Es kam so Weit/ daß dieseleztern die Stadt von ihrem Bunde ausschlössen,für sich allein besondre Bundesvorsteher, Schreiberund Weibel erwählten, und nicht länger den Bun-destagen in Chur beywohnen wollten. Ungeachtetihrer Protestation, maßten sich die beiden andernpündle das Richteramt an, und im Jahr 1696.fällten sie ein Urtheil zu Gunsten der Stadt. DurHintertreibung gefährlicher Weitläufigkeiten, aner-boten die Ranlone Zürich und Lern ihre vermttt-lung , die man allseitig mit Freuden annahm. ImNovember 1700. langten die eidgenößische Gesund,te, von Zürich der Bürgermeister Meyer, nebst demSrkelmcister Aahn, von Bern der Sekclmeister vonMuraii, und der Dcnner Frisching zu Malansan. Sogleich verhörten sie die Abgeordnete bey-der Partheyen gegen einander. Die Abgeordnetedes Gorteshausbundes beschwehrten sich über denObern-Bund und den zehn Gerichten - Lund,daß sie sich in Sachen, welche ihre landesherrlichenFreyheiten betreffen, hätten zu Richtern dürfen aus-werfen lassen, daß sie, ohne Beystimmung desGotteshausbundes, und gleichwol unter dem Na-men desselben, gemeinschaftliche Staatsangelegen-heiten besorgt hätten, u. s. w. Hierauf erwiedertendie Abgeordnete der Stadt Chur, daß sie zurBeantwortung dieser Vorwürfe keinen Auftrag ha-ben , um so viel weniger, da dieselben nickt dieStadt Chur, sondern die beyden andern Pünd-te betreffen; wenn übrigens die Stadt bey diesenPündten Zuflucht genommen, so sey es nach demklaren Innhalt des Bundesbrrcfes sowol, als nach