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serordentlich von gesummtem Pundte besoldet; hin-gegen wird dieser Pundt, wie die beyden andern,zur Besoldung verpflichtet, wofern jene Stellen aufjemand andern fallen sollten. Schließlich werdenalle, seit dem Jahr 1692. dieser Pundtesamter hal-ben ausgefertigte Ordnungen ungültig und kraftloserklärt.
Bey dieser Gelegenheit trat man auch noch mitden eidgenößischen Vermittlern in Bcrathschlagung,nach was für einer beständigen und sichern Formman künftig die Steitigkeitcn zwischen dem Pundtselbst und einzelnen Gemeinden des Pundtes bey-legen könnte. Die Natur der ganz democratischenRegierung in Pündten, vermög welcher alles vordie Gemeinden gebracht werden muß / verzögertediese Berathschlagungen, und (ohne ihr End' abzu-warten) rciseten die eidgenößische Vermittler wie-der nach Hause. In ihrem Namen überreichte derZürichersche Sekelmeister, Hans Heinrich Nahn,den Pündtnern zum Abschied ein Schreiben, folgen-den Innhalts : *) — Nach glücklicher Beylcgungeurer Zwiste, erlaubt Ihr, daß wir nicht aus cuermhochbefrcyten Lande verreisen, ohne noch vorher un-ser bundesgenößisches Gemüth über eure Lage of-fenherzig in euer» Schoß zu ergießen. Wir fan-den, daß seit mehr als dritthalb hundert Jahren dieschon vorhin befreyte Gemeinden sich zu gegenseiti-gem Schutz, anfänglich zwar in absönderliche Re-xublicken, vereinigt haben, daß sie aber hernach,mitten unter den fürchterlichsten Stürmen und Er-
* ) S. Fußlins Sa,weizerische§ Museum, St. III.Xo. IV. 178Z.