die kaufmännischen Privilegien, wie bisher die bür-gerliche und politische Freyheit.
Im Jahr 1670. hatte der Marggraf von Nadeltden Rhe »Zoll zu Weißwyl beträchtlich erhöht,und würklich ein Naolerisches Schiff mir Handels-waaren arresiirt. Sogleich schickten sämmtliche Kamtone Klagschreiben sowol an den Marggrafen, alsauch an den Kaiser, an die Churfürsten und Reichs-stände. Da der Marggraf sich zu Regenspurg undzu Wien zu rechtfertigen suchte, so sendte Nasel, inBegleit gemeineydgenößischer Empfehlungsschreiben,an beyde Orte einen Gegenbericht; im Junius 1671wurde durch schiedrichtcrlichen Ausspruch das Zoll-Wesen zu We-ßwyl auf den alten Fuß zurückgesezt,ein bestimmter Tap gemacht, und die Bezahlungvon jedem Schiff überhaupt eingefordert.
In Frankreich erschienen unter Colbcrt in denJahren i66z und 1667, in Absicht auf den Handel,neue Verordnungen und Zolltarife, so daß z. B.die Einfuhr der Lurathen mit zo vom ioo belä-stigt wurde; weniger wurde belästigt, was zu denfranzösischen Fabricken dienete, Seide und Flsret.Im Jahr 1670. hatte der König die Waaren vonFreyburg und Zürich mit neuen Zöllen beschweh-ret; im Jahr 1671. verweigerte ihm deswegen derKanton Zürich, die verlangten Hilfstruppcn. Frucht-los blieben alle Vorstellungen, und in den I. 1688lind i6yo. wurde die Einfuhr der Lurathen indas Königreich nur noch mehr eingeschränkt. Manschließt hieraus, wie beträchtlich der eidgenössischeHandel mit Lyon war. Das französische Ministe-rium schäzte den Zollvortheil der Rantone alljähr-