Band 
[Zweyter Theil.]
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griff nämlich, daß dadurch die Vereinigung derProtestanten mehr als jemals gehindert werde.Ungeachtet aller deswegen entstandenen Unruhenblieb in Bern und Zürich der Consensus noch im-mer mit dem Bannstral bewaffnet. Mancher wür-dige Lehrer sah sich seines Amtes entsezt oder desLandes verwiesen. Unterm 4. Junius 1700. ver-kündigte der Senat in Zürich folgende Bulle:»Daß man sich aller neusüchtigen Authoren, Phra-»sen, und ungewohnter Redensarten gänzlich ent-»müßige, daß man sich sowol der theologischen als»der philosophischen Streitigkeiten weder in Deutsch-»land, noch in den Niederlanden annehme oder»partheye, u. s. w.» Noch durch die beydenersten Jahrzehnte des achtzehnten Jahrhundertsdauerten die kirchlichen Unruhen, und hie und dawaren sie mit politischen Unruhen begleitet. Untermiz. April 172z. wurde von Bern aus, bey hoherUngnade gänzliches Stillschweigen über die Strei-tigkeiten des Consensus geboten.

Auf wiederholte Zuschriften der Könige von Preus-sen und England, antwortete die gesummte, refor-mirte Eidgenoßschaft unterm 17. Brachmonat 1724:»Wir haben keinen Gewissenszwang auszuüben uns»entschlossen; die Formel wird niemand als Glau-»bensartickel aufgedrungen, sondern lediglich für»eine Vorschrift in der Lehre gegeben. Sollte aber,»unerachtet dieser Moderation, die Unterschrift der»korirmlu consensus an der so erwünschten Reunion»einige Behinderung machen, so wollen wir uns»von nun an zur Bescheinigung unsrer wahren Der-»einigungsbegierde erklärt haben, daß, sobald M