irr der Zeitrechnung. Einmüthig habe sich also dasprotestantische Reichscorpus entschlossen, in ermeldstem Jahr 1702, die seit der Nicänischen Kirchenverssammlung im Jahr Christi Z25 nach und nach einsgeschobenen n Tage auf einmal zu tilgen, und zwaralso, daß nach Nerfluß des 18. bedrusrs, altenStyls, sogleich der i. März gezählt werden sollte«Indem auf solche Weise innerthalb den nächsten hunsl dert Jahren zwischen den Katholiken und Pcotesstanten aller Unterscheid der Tage wegfällt, so hoffe' man, daß zur Erreichung durchgängiger Gleichförs! migkeit, auch die reformieren Bantone zur Einsr führung eines dergestalt verbesserten, julianischmk Ralenders, die Hand bieten werden.
> Auf der reformirten Tagleistung im April neigs
> ken sich alle Stande zur Annahme; Gkarus mußte,i vcrmög der Staatsverfassung, die nächste Landes*/ gemeinde erwarten; die zugewandten Grte fanden' nicht die geringste Schwierigkeit, außer die Stadtk Gt. Gallen; diese betrachtete die Annahme desk neuen Kalenders als Rückkehr zum Papstum; wirfti stich triumphierten die Katholiken über diese vermeins
< ite Rückkehr der Reformirten in den Schooß der kas
< Äholischm Kirche.
' Ueber die Einführung der neuen Zeit in den ges' Nieineidgenößischen Herrschaften und getheilteni Kirchengemeinden verschob man die Berathfchla.«- igung auf eine allgemeine Tagleistung, um alsdenttr auch mit den katholischen Lsantonen in Unters
> Handlung zu treten. Mittlerweile zog man von denr Pfarrern und Dechanten aus dem Rhernthal^ und Thurgän ihr Gutachten ein» Dasselbe gimg