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scher Prediger/ durch die Vorstellung: In Angele-genheiten , welche von der Religion abhängen/ seyZürich/ als der eine Theil des Landfriedens/ al-lerdings/ ohne weitere Einrede/ zu solchen Ver-fügungen berechtigt; die Vollziehung aber stehe als-denn freylich beym Landvogt. Wenn er Zürichdurch Weitläufigkeiten aufbringen würde/ so könntedadurch die allen Kantonen gleich vortheilhafte Ein-führung der neuen Zeit sehr leicht völlig rückgängiggemacht werden/ u. s. w. Der Landvogt wurdewieder besänftiget/ ungeachtet er nicht einsehen woll-te/ warum man das Ralendergeschaft als Rirchen-sache behandle. Es geschahe dieses wegen der da-mit verbundenen/ neuen Ordnung der Festtage.
Unterm 14. März ließ der Rath zu Zürich durchden Decan und die Prediger im Rheinthal den Ge-meinden daselbst ansinncn/ daß man die Paßions-predigten und die Communion nach der neuen Zeithalte / und im Fall , daß die Feste beyder Reli-gionen auf gleiche Zeit fallen / das Charwochen-Geläute nach alter Uebung verrichte.
Inzwischen erschienen hie und da verschiedenePamphlets gegen den neuen Ralender/ unter an-dern» von A« Holdereckcr, einem Appenzeller-Pfar-rer im Wald; auch brüstete sich der religiöse Par-theygeisi mit einer übelverstandenen Stelle bey Da-niel VII, v. 25, woselbst es hciffe/ daß der Pabstdie Zeit und die Gesetze ändern werde. Voll Ap-penzeller-Laune und schlauer Sophistick war einBüchlein unter der Aufschrift: Widerlegung derEinwürfe und Gründe/ welche diejenige anfüh-ren / so den neuen Ralender angenommen.