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sie den kühnen Schritt, auch ihrerseits der Zeitverbes-serung eines Pabsts und eines Reichstages zu folgen.
Die Appmzeller, als AppenzeUer sahen sich nun-mehr dem alten Ratender unterworfen; hingegendem neuen Ratender als pfarrgenossen der Rhein-thalischen Gemeinde zu Thal am Luzenberg. Zh-rentwegen schrieb also der Appenzeller-Rath untermi8. Jun. 1701. an den Pfarrer zu Thal: Ob sieschon mit Rheinthalischen Unterthanen von gleicherPfarrkirche abhängen, so stehen sie doch nicht un-ter gleicher Rheinthalischer Regierung; folglichwerde man sie mit der Kalender-Neuerung verscho-nen. Der Pfarrer antwortete: Das Volk mag nochso frey seyn, so kann es sich außer den Gränzen aufseine Unabhänglichkeit nichts zu gut thun, sondernes muß sich nach den Landsgesetzen auch Lircs l?.crsbequemen. Was übrigens beyde Kantone, Zürichund Appenzell verabreden mögen, werde ich gehor-sam befolgen, u. s. w. — In Beziehung auf dieseslesen wir in dem Abscheid vom Jahr 1701: „Der„ Gesandte von Appenzell ersucht den Ranton«Zürich, daß man den Luzenbergern vergönnen« möchte, die Communion und Festtage gleich ihren«Appenzellerschen Landleuten, nach dem alten Ka-«lender zu halten.« Die Sache ward zwar in Be-denken genommen; unterm 12, Nov. aber kam vonZürich aus Befehl an den Rheinthalischen Pfarrer,seinen Pfarrgenosscn aus dem Appenzellerland anzu-zeigen, daß man die Festtage nicht mehr an zwey un-gleichen, sondern aller Orten an gleichen Tagen nachdem neuen Ratender begehen werde. Für einmal ver-ursachte dieser Kalender keine weitem Bewegungen»