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Enkels, in gemeineidgenößischem Namen; zugleichbcdaurten sie, daß solche Beglückwünschungsschrei-ben schon zum voraus einseitig von Schweiz undKatholisch Glarus abgeschickt worden.
Mittlerweile war der Baron de Neveu gestorben;an seiner Statt kam der Graf von Trautmanno-dorf als kaiserlicher Dotrfchafter nach Baden.Nachdem er in solchem Character vor gemeineidge-nößischcr Tagleistung anerkennt worden, trat er innähere Unterredung mit einem Ausschuß der eidge-nössischen Gesandten. Vor allen Dingen behaupteteer, daß die katholischen Rantone mit dem Herzo-gen von Anjou, der dem Königreich Spanien auf.gedrungen werde, in keinerley Vundesverhalt-nissin stehen, daß sie also ihre Rriegesdrenste inseinem Solde nicht ohne Beleidigung des HausesOesterreichs fortsetzen können. Oer eigentliche Rich-ter in streitigen Ansprüchen auf das HerzogthumMayland, sey der Reichshofrath zu Wien. Ver-gebens habe der Bourbonische Prinz die Inve-stitur über Neapel und Sizilien vom pabste ver-langt, und dieß sey ein neuer Beweis von der Un-lauterkeit seiner Ansprüche auf die spanische Krone.Nach alter Uebung bat sich der eidgenößische Aus-schuß den Vertrag des Bottschafters in Schrift aus,um hievon den hohen Obrigkeiten einen völlig gleich-förmigen Begriff geben zu können. Wie erstaunteman nicht, als der Graf die Ueberreichung seinesVertrags in Schrift verweigerte? Eine solche Neue-rung fand die Tagleistung von gefährlichen Folgen;endlich beruhigte sie sich mit der Vorstellung, daßdas Wesentliche des Vertrages genugsam in den eh-