394
rorrgen kaiserlichen Schreiben sowol, als in den fCreditifcn enthalten sey. Der Bottschafter verlangte <;vor gleicher Komittee ein zweytes Verhör; da er rschriftliche Einlieferung seines neuen portrags xversprach/ so erhielt er dasselbe. Izt begehrte er ;eine Auslegung des treuen Aufsehens, wozu sich jdie Eidgenossen in dem Erbvcrein gegen das Haus <Oesterreich verpflichten. Mit ausdrücklichen Wor- ,ten hcisse es/ daß die Partheyen gegenseitig einan- jder solches Aufsehen schuldig seyn / wenn sie von ,jemand/ wer der wäre/ überzogen/ und zu ver- ,gwKtttgen unterstanden würden. Das versprochne ,Aufsehen könne also wol kein blosses Zusehen seyn/ ,sondern vielmehr thätliche Hilfe. In diesen Begrif- <fen wünsche der Raiser ein eidgrnößisches Regi. ,mcnt / und zwar unter was für Bedingungen es den ,Kantonen selbst gefällig sey / in die vordorösterrei. ,chische Plätze zu legen. Für Frankreich endlich wer- ,de sich die eidgenössische Schutzverpflichtung auch der- zmalen einzig und allein auf die bisherigen Bcsitzun- §
gen einschränken / und hierüber den Schweizertrup- ,
pen der nöthige Befehl ertheilt werden / u. s. w.
Gegen den Grafen Casati gab Trautmannsdorf ,eine protcstalion ein / daß er/ da er im Namen ^
des Herzogs von Aniou erscheine/ keineswegs als ,
spanischer Gesandter könne anerkennt werden. Die- ,ser Protestation ungeachtet/ ward ihm das Verhör ,nicht verweigert; die spanische Interimsregierung /die durch das königliche Testament authorisirt war /hatte ihn in seiner Schweizerischen Gesandtschaft be-stätigt, und auch bey andern Staaten seztc er seine !Gesandtschafts - Unterhandlungen ohne Widerspruch