Band 
[Zweyter Theil.]
Seite
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verhindern, gegen Oesterreich weder in Mayland,noch in den Niederlanden zu dienen.

Lange war man verlegen, ob und unter was fürEinschränkung man auch dem Grafen Lasati Ver-hör geben wollte? Das Verhör ward ihm endlich be-willigt , doch in dem Verstand, ( so lautete derräthselhafte Ausdruck,) daß durch solche Forma-lität den allerseits Hauptgeschäften nichts gegebennoch benommen seyn soll. Ueber die Willfährigkeitgegen Lasati, wurde der kaiserliche Lottschafter sserbittert, daß er sogleich auf folgende drey Fragenentscheidende Antwort verlangte: i°. Ob^ das be-willigte Verhör eine Anerkennung des König Phi-lipps V. voraussetze? 2°. Obs dem Kaiser, demdeutschen Reich, und dem Haus Oesterreich nach-theilig seyn könne? Ob es besonders auch Ein-fluß haben werde auf die eidgenvßischen Verpflich-tungen wegen Mayland? Man antwortete ihm durchden Landvogt zu Baden: Man habe dem GrafenLasati das Verhör unter solchen Einschränkungenbewilligt, daß hoffentlich dadurch niemandem einNachtheil geschehe. Hieben blieb es. Beym Ver-hör bat der spanische Gesandte um Bewilligungeines Volksaufbrnches, und mit Bitterkeit zog ergegen den kaiserlichen Bottschafter los. Er beschloßdamit, daß die Rantone die ewige Erbvereini-gung nicht weniger gegen den rechtmäßigen Nach-folger des lezten Sprößlings der spanischen Linie,als gegen die deutsch-österreichische Linie beobach-ten werden.

Nach dem Grafen Casati trat der französischeNottschafter auf. Sein Vertrag gieng dahin: Die