402
Rechte des Herzogen von Anjou auf die spanischeErbfolge seyn zu klar, um noch bewiesen zu werden;die Jnvectiöen des Grafen von Craulmannsdorfaber zu unanständig, als daß er sie beantwortenmöchte. Uebngens sey sein König g eneigt, auf An-suchen der Eidgenossen, den Waldstädten am Rheindie Neutralität angedeihen zu lassen.
Die Rantone faßten folgende Entschließungen:i". Versicherte sie dem Raiftr ferner/ unverbrüch-liche Beobachtung der ewigen Verträge, nach ihrembuchstäblichen Innhalt und gesunden Verstand, auchnach den ehvorigen Aeusserungen der frommen Bor-altern , in Erwartung gegenseitiger Bundestreu.Wegen des mayländische» Capitulais aber werdemau alles in reifere Beherzigung ziehen. Der Kan-ton Schweiz allein verlangte bey der Berathschla-Zung eine nähere Erläuterung über den-Sinn desErbvereins, fand aber keine Folge. 2°. Verabrede-ten die Kantone ein Legiückwünschungsschreibenan ocn Röntg in Spanien, abermals ( wie derAbseheid sich ausdrückt, ) in dem Verstand, daßdurch diese Formalität den allerseits Hauptge-schäften nichts gegeben noch benommen seyn soll.Das anderweitige Ansuchen des spanischen Bott-schaftcrs ward gleichfalls, wie Trautmannsdorf,auf weitere Bedenkzeit verschoben, z". Auch an denKönig in Frankreich verabredete man ein unver-fängliches Beglückwünschungsschrciben wegetl derErhöhung seines Enkels. Ralholisch Glarus al-lein wünschte beyzurücken: »Die Eidgenossen seyn»gesinnet, den ewigen Frieden und die Bündtnisse»mit Frankreich eben so treulich zu beobachten, als
» sie