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kafttn zur Strafe erlegen. Zu gleicher Busse wardauch ein Wirth zu Zug, als Haupturhebcr des Strei-tes, verurtheilt.
III.
Zollstrcit zwischen dem Abbt von St. Gallenund dein Ranton Appenzell.
Im Jahr 1702.
Zu Steinach, Roschach und wvl wurden dieAppenzeller mit neuen Zöllen belegt. Weder durchsich selbst, noch durch Vermittlung von Zürich undLern, konnten sie von dem Abbt die Aufhebungdieser Zölle erhalten; sie beklagten sich also vor einergememdeidgenößischen Tagleistung. Diese riechzu gütlicher Vermittlung. Der Abbt verschanzte sichhinter dem alten Herkommen. Die Appenzeller be-zeugten beym Eide, daß ihnen vormals an besag-ten Zollstädken nichts sey auferlegt worden. Noch-mals beriefen sie sich auf einen eidgenößischenRccktsspruch. Unter allerley Dorwand entzog sichder Abbt einem solchen Spruch. Beyde Partheyen,traten nochmals zusammen, abermals fruchtlos..Der Abbt anerbot sich zu einem Mittelweg, der den jeinen gefiel, von den andern aber verworfen wurde»Im Jahr 1704. wurde der Streithandel erneuert»
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IV.
Abbtey zu Mury, gefürstet. ^
Im Jahr 1702.
Auf der eidgenößischen Tagleistung im Febr. 1702. !" ^erfuhr man, daß der Prälat zu Murr , placidus
von